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Sottrum: Knotenpunkt der Strominfrastruktur

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Eine unserer wichtigsten Aufgaben als Übertragungsnetzbetreiber ist es, die Versorgungssicherheit der Region zu gewährleisten. Ein zentraler Baustein wird dabei ein neues Umspannwerk in der Samtgemeinde Sottrum sein. 

In dieser Anlage soll unsere in Ost-West-Richtung verlaufende Leitung Conneforde – Sottrum mit der Nord-Süd-Verbindung Elbe-Lippe-Leitung verknüpft werden. Auch Strom aus der 110-kV-Ebene wird in die Anlage geleitet. Regional produzierter Strom aus Windkraftanlagen wird von hier aus ins Netz eingespeist. Das bestehende Umspannwerk in Sottrum ist für diese Kapazitäten zu klein und kann nicht erweitert werden. 

Die möglichst problemlose Einbindung dieser verschiedenen Leitungen und Spannungsebenen ist daher der maßgebliche Faktor bei der Suche nach einem Standort für das neue Umspannwerk. Vier potenziell geeignete Flächen konnten wir bisher ausmachen, alle in der Samtgemeinde Sottrum.  

Das neue Umspannwerk wird aus einer 380-kV-Schaltanlage mit zwei 380/110-kV-Transformatoren bestehen, inklusive der nötigen Anlagen zur Einbindung der verschiedenen Leitungen. Erfahrungsgemäß brauchen wir dafür eine Fläche von zirka 13 Hektar, was etwa 15 Fußballfeldern entspricht.

Nachgefragt: 

Kann man Stromleitungen hören?

Ja, tatsächlich können Sie Stromleitungen manchmal hören. Bei Wechselstrom ist dies gerade bei feuchter Witterung der Fall. Wenn Sie dann zum Beispiel unter einer Höchstspannungsleitung durchlaufen, können Sie ein leichtes Surren oder Knistern wahrnehmen. 

Der Grund dafür sind sogenannte Korona-Entladungen: Die Leiterseile geben elektrische Entladungen an die Umgebungsluft ab. Diesen Vorgang hören wir als Knistern. Die Intensität dieses Geräuschs hängt neben der Witterung vor allem von der elektrischen Feldstärke an der Oberfläche der Leiterseile ab. Hohe Spannungen, eine hohe Anzahl der Leiterseile sowie deren Anordnung und Abstände können sich auf die Geräuschentwicklung auswirken. 
 
Wie laut dürfen die Geräusche sein? 
Richtwerte gibt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vor: Für Dorf- und Mischgebiet gilt tagsüber ein Richtwert von 60 Dezibel. In der Nacht sind 45 Dezibel erlaubt. 
 
Was tun wir für den Lärmschutz?

Im Gegensatz zur Bestandsleitung wird unsere neue Leitung mit sogenannten 4er-Bündeln ausgestattet. Damit werden die Geräusche aus den Korona-Entladungen deutlich reduziert und die Richtwerte unterschritten. Unterm Strich wird die neue Leitung trotz höherer Übertragungskapazität damit deutlich leiser. 

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird ein Schallgutachten erstellt, in dem wir nachweisen müssen, dass die Richtwerte selbst bei Nebel und einer theoretischen maximalen Auslastung der Leitung eingehalten werden. 

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