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Elsfleth/West – Sottrum: Ausblick auf Auslegung der ROV-Unterlagen
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Bei einem ROV prüft die zuständige Landesbehörde – in unserem Fall das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg – die sogenannte Raumverträglichkeit unseres Projekts. Zusammen mit den betroffenen Kommunen, Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und betroffenen Verbänden, wie beispielsweise Naturschutzverbänden, untersucht die Behörde die Auswirkungen des Projekts auf Mensch und Umwelt. Das ArL betrachtet dabei die zentrale Frage, ob unsere Planungen mit den Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind.
Nachdem wir die Raumordnungsunterlagen beim ArL Lüneburg eingereicht haben, können diese von allen Interessierten auf der Internetseite www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso bis mindestens zum 11.09.2023 eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen beim ArL in Lüneburg und bei der Stadt Bremen in der Zeit vom 07.07. bis einschließlich 07.08. auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.
Bei dem nachfolgenden Erörterungstermin werten wir dann zusammen mit dem ArL, den beteiligten Behörden, Kommunen, TöB und Verbänden die eingereichten Hinweise und Stellungnahmen aus. Im Anschluss spricht die Landesbehörde dann die Landesplanerische Feststellung aus. Sie fasst das Ergebnis des Verfahrens zusammen und enthält Maßgaben für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte.
Beteiligungsmöglichkeiten beim ROV
Bis zum 11.09.2023 können Behörden, Kommunen, TöB und Privatpersonen ihre formelle Stellungnahme auf folgenden Wegen beim ArL einreichen:
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2
Herr Weding
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Service Center Bau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Eindrücke von unserer Infotour: Das neue Infomobil im Einsatz
Um die Bürgerinnen und Bürger über die Auslegung der ROV-Unterlagen und weitere Projektthemen zu informieren, waren wir Anfang Juni mit unserem neuen Infomobil unterwegs: Es ist mit einem Bildschirm für unsere interaktive Projektkarte und Sitzmöglichkeiten für eine entspannte Gesprächsatmosphäre ausgestatttet. Damit bietet es einen perfekten Rahmen, um interessierte Bürgerinnen und Bürger unseren aktuellen Projektstand mitzuteilen.
Bei sommerlichen Temperaturen durfte unser Projektteam bis zu 50 Gäste begrüßen. Wir bedanken uns für Ihre Hinweise und die interessanten Gespräche!
Einige Eindrücke der Infotour finden Sie in der Bildergalerie.
In das Raumordnungsverfahren reichen wir zwei Leitungsalternativen ein: Anhand unserer interaktiven Projektkarte können Sie bequem von Zuhause unsere Planungen betrachten, die im ROV behandelt werden. Die Trassenführung wird abhängig sein vom Standort des geplanten Umspannwerks Blockland/Neu (Arbeitstitel).
Die sogenannte Nordalternative überquert ab der Schaltanlage Elsfleth/West die Weser bei Bremen-Farge. Die Leitung zweigt nördlich von Farge in Richtung Osterholz ab und verläuft über Lilienthal bis nach Sottrum. Bei Ritterhude zweigt sie für die Anbindung an das Umspannwerk ab und folgt eng gebündelt der geplanten Bundesstraße (B) 74neu. Der Standort des Umspannwerks wäre bei dieser Alternative auf einer Fläche an der Autobahn (A) 27, Abfahrt Bremen-Industriehäfen. Wiederum entlang der B 74neu läuft die Leitung dann zurück in den Bestandskorridor.
Die Südalternative verläuft von der Schaltanlage Elsfleth/West kommend über die Gemeinden Berne und Lemwerder. Auf Höhe der Ochtum-Mündung überquert die Leitung die Weser. Das neue Umspannwerk wird in diesem Fall auf der gegenüberliegenden Uferseite geplant, am östlichen Rand des Werderlandes. Entlang der A 281 und der geplanten B 74neu schließt die Trasse bei Ritterhude wieder an den Bestandsverlauf bis nach Sottrum an.
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