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ArL Lüneburg legt Untersuchungsrahmen von Elsfleth/West bis Sottrum fest
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Nach den Antragskonferenzen Anfang März 2022 haben die Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems und Lüneburg Hinweise und Anmerkungen zu unseren Planungen für den Ersatzneubau Conneforde – Sottrum gesammelt. Das ArL Weser-Ems kam daraufhin zu dem Schluss, auf ein Raumordnungsverfahren für den Abschnitt Conneforde – Elsfleth/West zu verzichten. Für den zweiten Leitungsbereich bis Sottrum wird unser Vorhaben hingegen ein solches Verfahren durchlaufen. Dabei werden alternative Leitungsführungen auf ihre Raumverträglichkeit und die Auswirkungen auf die Umwelt hin untersucht.
Für den Leitungsbereich Elsfleth/West – Sottrum hat das ArL Lüneburg den Untersuchungsrahmen festgelegt. Darin hat uns die Behörde vorgegeben, neue Trassenalternativen zu prüfen. Andere Alternativrouten wiederum wurden verworfen. Im Folgenden zwei Beispiele:
Eine vorgeschlagene Trassenalternative zweigte auf Höhe Grasberg von der Bestandsleitung ab und führte südlich von Wilstedtermoor entlang des Neuen Schmalenbecker Grabens (Korridoralternative A20). Das ArL entschied, diese Variante zugunsten der Korridoralternative A19 fallen zu lassen. Die A19 zweigt ebenfalls bei Grasberg von der Bestandsleitung ab, führt dann aber südlich von Schmalenbeck wieder auf die bestehende Trasse.
Die Stadt Bremen hat darum gebeten, für das neue Umspannwerk Blockland alternative Suchräume südlich der Autobahn 27 zu prüfen. Das ArL ist dieser Bitte gefolgt und hat die Suche nach Alternativstandorten südlich der Autobahn im Untersuchungsrahmen festgelegt.

Unser Vorhaben beim ArL Lüneburg
Den ganzen Untersuchungsrahmen für den Leitungsabschnitt Farge – Sottrum können Sie sich auf der Internetseite des ArL Lüneburg herunterladen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen rund um das Raumordnungsverfahren für unseren Ersatzneubau.
Wir werden die festgelegten Rahmenbedingungen nun prüfen und auf diesen Grundlagen erneut mit der Behörde, den Landkreisen und Kommunen sowie den Trägern öffentlicher Belange abstimmen. Unser Ziel ist die Erarbeitung einer Vorzugstrasse für das Planfeststellungsverfahren.
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