
Aktuelles
Planungsschub durch Verzicht
auf Raumordnungsverfahren
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Im Nachgang der Antragskonferenzen konnten wir für den Ersatzneubau der Leitung Conneforde – Sottrum einen großen Fortschritt verzeichnen. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems teilte uns im Mai 2022 mit, auf ein Raumordnungsverfahren für den Bereich von Conneforde bis Elsfleth/West verzichten zu wollen. Damit wird das Planungsverfahren für diesen Leitungsabschnitt erheblich beschleunigt.
Für unser Vorhaben bedeutet dieser Verzicht der Behörde einen großen Erfolg. Die vorgeschlagenen Trassenvarianten konnten das ArL wie auch die Vertreter von Landkreisen, Kommunen, Umweltverbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange überzeugen. Bereits während der Antragskonferenzen haben sich alle Beteiligten für eine Trassenvariante ausgesprochen, die den bestehenden Raumwiderständen Rechnung trägt und Menschen sowie die Umwelt in bestmöglicher Weise schont. Auf ein anschließendes Raumordnungsverfahren kann somit in Übereinstimmung mit allen Beteiligten verzichtet werden.
Für unser Projektvorhaben bedeutet das konkret: Der Planungsprozess wird stark beschleunigt, rund zwei Jahre früher können wir mit dem Abschnitt von Conneforde bis Elsfleth/West voraussichtlich in Betrieb gehen. Wir rechnen nun mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens statt bisher 2026 bereits im Jahr 2024.
Projektmeilensteine
Conneforde – Elsfleth/West
Durch den Verzicht auf das Raumordnungsverfahren hat sich der Zeitplan für den westlichen Leitungsabschnitt verändert. Die neuen Projektmeilensteine sehen Sie hier:
März 2022
Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren
Mai 2022
Entscheid über Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren seitens der Behörde erhalten
4. Quartal 2023
Einreichen der Planfeststellungsunterlagen
4. Quartal 2025
Planfeststellungsbeschluss
4. Quartal 2028
Inbetriebnahme des Leitungsabschnitts Conneforde – Elsfleth/West
3. Quartal 2031
Gesamtinbetriebnahme
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