Landesplanerische Feststellung

Raumordnungsverfahren erfolgreich abgeschlossen

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Am 2. Oktober 2024 hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg das Raumordnungsverfahren für den Teilabschnitt Elsfleth – Sottrum mit der Landesplanerischen Feststellung beendet. Dieser Beschluss bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Planung im Projekt Conneforde – Sottrum.

Unsere Pläne sind raumverträglich

Das ArL Lüneburg hat die geplante Trassenführung intensiv geprüft und sich unter anderem für die von uns bevorzugte Südvariante ausgesprochen. Diese zeichnet sich durch ihre raum- und umweltverträgliche Umsetzung aus. Lediglich in einigen Bereichen, wie nördlich von Lilienthal, hat das ArL kleinere Anpassungen der Trassenführung vorgenommen und ist damit Hinweisen von betroffenen Gemeinden gefolgt.

Zwei Umspannwerk-Standorte möglich

Für das geplante Umspannwerk Sottrum haben wir insgesamt vier Standortalternativen eingereicht; das ArL hat die Suchräume nordöstlich von Sottrum (Suchraum 1) und südwestlich von Schleeßel (Suchraum 2) für raumverträglich erklärt. Mit diesem Ergebnis können wir die Planungen für die neue Anlagen nun weiter vertiefen. 


Kurz erklärt: das Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren stellt einen Baustein des behördlichen Prüfungsprozesses dar. Bei diesem Verfahren wird überprüft, wie raumverträglich die angedachten Trassenvarianten sind und welche sich am besten für die weitere Planung eignet.  


Das Ergebnis dieses Verfahrens ist die Landesplanerische Feststellung. Sie hat keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber eine wichtige Grundlage für die weitere Planung. 

Nächster Schritt: Das Planfeststellungsverfahren folgt

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens geht es für uns nun in die nächste Planungsphase. Dafür bereiten wir bereits alle nötigen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vor. Diese sollen 2025 bei der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht werden.

Die Behörde wird diese anschließend umfassend prüfen. Das Genehmigungsverfahren ist mit deren Bestätigung dann abgeschlossen. Die verschiedenen behördlichen Schritte dienen dazu, die technischen Details sowie die Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umwelt abschließend zu klären.

Die vollständige Landesplanerische Feststellung finden Sie auf der Seite des ArL Lüneburg. Weitere Informationen über unser Projekt finden Sie auf unserer Projektwebseite.


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